38 fahren eröffnet werden. Im März 2023 wurde er zudem erneut in Untersuchungshaft genommen. Auch wenn das hängige Strafverfahren zufolge Unschuldsvermutung nicht mitberücksichtigt werden darf, zeichnet sich beim Beschuldigten seit 2019 und entgegen der Auffassung der Verteidigung (pag. 1484) alles andere als eine positive Persönlichkeitsentwicklung ab; vielmehr spitzte sich die Situation dermassen zu, dass die Rückfallgefahr als erheblich bezeichnet werden muss. Ein schwerer persönlicher Härtefall ist nach dem Gesagten zu verneinen.