37 ner Sucht, so dass diese zeitnah therapiert werden können sollte. Eine allfällige ADHS-Erkrankung wäre zudem auch in Nordmazedonien therapierbar. Der Beschuldigte ist geschieden und Vater zweier Kinder, zu welchen er seit relativ langer Zeit keinen Kontakt mehr pflegt. Entgegen der Ansicht der Verteidigung würden die Kinder somit bei Aussprechen einer Landesverweisung nicht erneut traumatisiert (pag. 1483 f.), zumal diese bereits heute keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater haben.