Mit psychiatrischem Fachgutachten vom 30. August 2023, welches im Verfahren BM ________ der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eingeholt wurde, wurde dem Beschuldigten eine Suchterkrankung diagnostiziert und aufgrund dessen eine stationäre Suchtbehandlung empfohlen. Ob er zusätzlich an einer ADHS-Erkrankung leidet, ist nicht bekannt. Auch wenn der Beschuldigte mit Blick auf diese Ausführungen unbestrittenermassen an einer Erkrankung leidet, steht eine solche einer Landesverweisung nicht per se entgegen. Wie die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht ausführte (pag. 1487), steht der Beschuldigte kurz vor der Behandlung sei-