Alleine während diesem Verfahren musste der Beschuldigte drei Mal in Untersuchungshaft genommen werden. Seit der erstinstanzlichen Verhandlung am 1. Juni 2022 ist es dem Beschuldigten zudem nicht gelungen, sich zu bessern und sich von Drogen fernzuhalten, was angesichts des drohenden Landesverweises nicht verständlich ist. Mit psychiatrischem Fachgutachten vom 30. August 2023, welches im Verfahren BM ________ der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eingeholt wurde, wurde dem Beschuldigten eine Suchterkrankung diagnostiziert und aufgrund dessen eine stationäre Suchtbehandlung empfohlen.