Beide Verfahren betreffen insbesondere Delikte im Bereich des Betäubungsmittelrechts, bei Letzterem steht indes auch der Vorwurf eines Raubes im Raum. Seit März 2023 befindet sich der Beschuldigte (wieder) in Untersuchungshaft. Mit Blick auf diese Ausführungen wird deutlich, dass sich der Beschuldigte seit der hier zu beurteilenden Anlasstat in einer Abwärtsspirale befindet und nicht gewillt ist, sich an die in der Schweiz geltende Rechtsordnung zu halten. Alleine während diesem Verfahren musste der Beschuldigte drei Mal in Untersuchungshaft genommen werden.