Freunde scheint er hier in der Schweiz nicht (mehr) zu haben und auch zu seinen Geschwistern und Verwandten pflegt er nur sehr sporadischen Kontakt. Ausserberufliche Tätigkeiten, die den Beschuldigten als besonders sozial integriert erscheinen lassen würden, sind nicht bekannt. Über den Beschuldigten ist sodann eine rechtskräftige Vorstrafe verzeichnet, ein weiteres Strafverfahren wurde im Juli 2022 eröffnet und ist seither hängig. Beide Verfahren betreffen insbesondere Delikte im Bereich des Betäubungsmittelrechts, bei Letzterem steht indes auch der Vorwurf eines Raubes im Raum.