In sozialer und beruflicher Hinsicht ist er indes seit Jahren nicht (mehr) integriert. Der Beschuldigte verfügt weder über einen Lehrabschluss noch über eine Arbeitsstelle und muss deshalb seit Juni 2022 vom Sozialdienst finanziell unterstützt werden. Über ihn sind zudem Verlustscheine von mehr als CHF 41'000.00 verzeichnet. Dass der Beschuldigte in absehbarer Zeit wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden kann, ist entgegen der Ansicht der Verteidigung nicht wahrscheinlich.