Ebenfalls seit März 2023 befindet er sich nun erneut in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte konnte sich somit trotz dessen, dass ihn die Vorinstanz zu einer (bedingten) Freiheitsstrafe von 23 Monaten, zu einer Geldstrafe und insbesondere zu einer Landesverweisung verurteilte, nicht vom Delinquieren distanzieren. Er vermochte die letzten zwölf Monate, mithin die Zeit nach der erstinstanzlichen Verhandlung, auch nicht dafür zu nutzen, seine persönliche Situation generell zu verbessern, sich zu beweisen und sich von den Drogen zu lösen.