Zudem ist eine neue Untersuchung wegen Raubes und Widerhandlung bzw. Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz hängig (pag. 1399 f.). Während des vorliegenden Verfahrens musste der Beschuldigte insgesamt drei Mal in Untersuchungshaft genommen werden. Am 8. März 2023 hielt man ihn erneut im R.________ (Lokalität) an, als er Drogen dabeihatte (vgl. edierte Akten BM ________, Anzeigerapport vom 14. März 2023). Ebenfalls seit März 2023 befindet er sich nun erneut in Untersuchungshaft.