In Bezug auf die Rückfallgefahr sowie die wiederholte Delinquenz ist festzuhalten, dass der Beschuldigte seit den hier zu beurteilenden Delikten bzw. seit Hängigkeit des vorliegenden Strafverfahrens mehrmals wieder straffällig wurde. So wurde er am 31. Mai 2022, mithin kurz vor der erstinstanzlichen Verhandlung, wegen Vergehens und Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von acht Tagessätzen und einer Busse von CHF 430.00 verurteilt (pag. 1400). Zudem ist eine neue Untersuchung wegen Raubes und Widerhandlung bzw. Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz hängig (pag.