34 Jahren (pag. 1392 und pag. 1445 ff.). Gemäss Vereinbarung vom 10. August 2022 obliegt die elterliche Sorge der Kindsmutter und der Beschuldigte wurde zur Zahlung von CHF 730.00 Unterhalt pro Kind verpflichtet (pag. 1450 ff.). Diese Beträge werden, wie hiervor bereits erwähnt, aktuell vom Staat bevorschusst, zumal der Beschuldigte seit relativ langer Zeit kein Einkommen mehr generiert. An der erstinstanzlichen Verhandlung gab der Beschuldigte an, seine Kinder vor eineinhalb Jahren, mithin Ende 2020, das letzte Mal gesehen zu haben.