Den Akten des Verfahrens BM ________ lässt sich zudem entnehmen, dass beim Beschuldigten offenbar der Verdacht von ADHS besteht. Auf entsprechende Nachfrage an der oberinstanzlichen Verhandlung, ob sich diesbezüglich betreffend Diagnose und Medikamenteneinnahme mittlerweile etwas ergeben habe, antwortete der Beschuldigte zwar mit Ja, wusste indes aber nicht mehr, was genau das Resultat war (pag. 1478 Z. 37 ff.). 20.1.2 Familienverhältnisse 2012 heiratete der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin, zehn Jahre später, mithin mit Entscheid vom 16. August 2022, wurde die Ehe wieder geschieden.