Gesundheitlich geht es dem Beschuldigten mit Ausnahme der Drogensucht grundsätzlich gut. Er führte an der oberinstanzlichen Verhandlung zwar aus, er habe aufgrund der Drogen gesundheitliche Beschwerden, konnte aber nicht beschreiben, wie sich diese auswirken. Aktuell konsumiert der Beschuldigte keine Drogen (pag. 1475 Z. 5 ff.), was vor allem darauf zurückzuführen sein dürfte, dass er sich seit März dieses Jahres in Untersuchungshaft befindet und damit keinen Zugang zu Drogen hat. Der Beschuldigte erhält gegen seine Opioidabhängigkeit sowohl Sevre-Long als auch Valium (pag. 1481 Z. 33).