783 ff.). Es kann somit festgehalten werden, dass nach vier Verurteilungen im Jahr 2011 zwar eine relativ ruhige und deliktsfreie Phase des Beschuldigten folgte, seit der Begehung der hier zu beurteilenden Delikte in den Jahren 2019, 2020 und 2021 sowie kurz vor und nach der erstinstanzlichen Verhandlung im Juni 2022 aber wieder eine markante Verschlechterung betreffend Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung festzustellen ist. Seit März 2023 befindet sich der Beschuldigte bis auf Weiteres (wieder) in Untersuchungshaft (pag. 1392). Gesundheitlich geht es dem Beschuldigten mit Ausnahme der Drogensucht grundsätzlich gut.