1399 ff.). Während aus dem erstinstanzlich eingeholten Strafregisterauszug lediglich das hiesige Strafverfahren ersichtlich war (pag. 1120), ist einem im November 2019 eingeholten Strafregisterauszug zu entnehmen, dass der Beschuldigte im Jahr 2011 gleich vier Mal verurteilt wurde, wobei es sich vor allem um Delikte im Bereich des Strassenverkehrsrechts, aber auch um Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch handelte (pag.