Im aktuellsten Strafregisterauszug ist über den Beschuldigten eine rechtskräftige Vorstrafe verzeichnet. Dabei handelt es sich um eine Verurteilung wegen zweier Vergehen sowie einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen im April 2022. Nebst dem vorliegenden Verfahren ist aus dem Auszug noch ein weiteres hängiges Strafverfahren ersichtlich, welches im Juli 2022 eröffnet wurde. Dabei stehen Vorwürfe wegen Raubes sowie Widerhandlung und Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz im Raum (pag. 1399 ff.).