Eine Lehre oder Ausbildung absolvierte er nicht (pag. 1392). Gemäss eigenen Angaben an der erstinstanzlichen Verhandlung habe er den Beruf des ________ angelernt, die Lehre aber nicht abgeschlossen, weil er damals nicht gewollt habe (pag. 1137 Z. 16 f.). Während rund 12 Jahren arbeitete der Beschuldigte temporär bei verschiedenen Arbeitgebern als Hilfsarbeiter in der ________ (pag. 1392). Bis im Mai 2022 war er sodann beim RAV und bezieht nun seit 1. Juni 2022 Sozialhilfe (pag. 1137 Z. 24 f. und pag. 1378). In beruflicher Hinsicht war der Beschuldigte somit zeitweise integriert, seit mehreren Jahren jedoch nicht mehr.