Weiter führte sie aus, der Beschuldigte sei nicht gut integriert. Seit März 2023 befinde er sich im Gefängnis wegen Raubes und Delikten im Bereich des Betäubungsmittelrechts. Er habe sodann weder Arbeit noch einen strukturierten Alltag, verfüge über keine Wohnung und habe kein soziales Leben. Über ihn seien etliche Betreibungen verzeichnet, vor seiner Inhaftierung habe er zudem nicht mehr gearbeitet, sondern Sozialhilfe bezogen. Seine Gesundheit spreche nicht gegen eine Rückkehr in die Heimat, zumal die Drogensucht jetzt therapiert werden sollte. Eine allfällige ADHS-Erkrankung könne auch in Nordmazedonien behandelt werden.