Erst nach der Verhaftung habe er sich wieder davon distanzieren können. Der implizite Vorwurf, er hätte sich mehr Mühe geben müssen, sei deshalb verfehlt. Wenn die Suchtbehandlung gestartet habe, könne mit grossen Fortschritten gerechnet werden und dass sich die Situation zum Guten verändern werde. Dem Beschuldigten sei die Hand zu reichen, wieder ein anerkanntes Mitglied der Gesellschaft zu werden. Weiter führte Rechtsanwältin B.________ aus, die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Beschuldigte beruflich und sozial wieder integrieren könne, sei gross, so dass eine gute Prognose gestellt werden könne.