31 tumstände unrealistisch. Gemäss neuster Rechtsprechung des Bundesgerichts sollten Kinder bei beiden Elternteilen aufwachsen (Urteil 6B_1179/2021 E. 6.3.5.); deren Interessen könnten nicht einfach vernachlässigt werden. Ein vollständiger Abbruch des Kontakts sei seitens des Beschuldigten erfolgt, weil er in die Drogensucht abgedriftet sei und die Kinder ihn so nicht sehen sollten. Er habe keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme gehabt, die Scham über die prekären Lebensbedingungen sei zu gross gewesen.