16.11 Fazit Gesamtgeldstrafe Die Gesamtgeldstrafe würde sich insgesamt auf 131 Tagessätze belaufen. Da die Kammer jedoch auch hier an das Verschlechterungsverbot gebunden ist, bleibt es bei der von der Vorinstanz festgesetzten Geldstrafe in der Höhe von 100 Tagessätzen. Diese ist als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 31. Mai 2022 auszufällen.