16.7 Asperierte Tatkomponentenstrafe Die Gesamtgeldstrafe für die Schuldsprüche wegen mehrfacher Drohung, Überlassens eines Motorfahrzeuges an einen Führer, welcher den erforderlichen Ausweis nicht hat, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit als Motorfahrzeugführer, Führens eines Motorfahrzeuges trotz Entzugs des Führerausweises, Hinderung einer Amtshandlung sowie mehrfacher Beschimpfung beläuft sich – ohne Berücksichtigung der Täterkomponenten – auf 134 Tagessätze. 16.8 Täterkomponenten Für die Täterkomponenten kann auf die Ausführungen unter Ziff. 15.6. hiervor verwiesen werden.