1271, S. 73 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Gemäss VBRS-Richtlinien sind für diesen Tatbestand ohne Unfall oder bei einem Bagatellunfall wie Parkschaden, Zaun gestreift oder Schleichweg benutzt 12 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 800.00 auszufällen. Bei bedeutendem Unfall oder krassem Fahrfehler sind 35 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 800.00 auszusprechen (S. 17). Vorliegend wurde der Beschuldigte am 27.04.2021 als Autolenker von der Polizei angehalten, wobei er keinen Unfall verursacht und keinen krassen Fahrfehler begangen hatte. Aufgrund der körperlichen