16.1. zu asperieren. 16.3 Asperation für die Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit als Motorfahrzeugführer Für die Strafzumessung betreffend den Schuldspruch wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit als Motorfahrzeugführer wird auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen, zumal diese auch seitens der Verteidigung und der Generalstaatsanwaltschaft als nachvollziehbar erachtet wurden (pag. 1483 und pag. 1486; pag. 1271, S. 73 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung):