Ferner ist in Bezug auf das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte alleine während dieses Verfahrens drei Mal in Haft genommen werden musste (vgl. pag.27 ff. [vorläufige Festnahme vom 12. November 2019], pag. 110 ff. [vorläufige Festnahme vom 10. Februar 2020] sowie pag. 113 ff. [Festnahme vom 21. Mai 2021]). Seit März 2023 befindet sich der Beschuldigte erneut in Untersuchungshaft (pag. 1392). Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist, wie von der Vorinstanz zutreffend festgehalten, als durchschnittlich zu bezeichnen;