Mit ihr hat er zwei Kinder im Alter von zehn und fünf Jahren. Die Ehe ist seit dem 6. September 2022 rechtskräftig geschieden (pag. 1445 ff.; vgl. zu allem pag. 1392 f.). Das Vorleben sowie die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind als neutral zu bezeichnen. Dem oberinstanzlich eingeholten Strafregisterauszug vom 11. September 2023 ist zu entnehmen, dass über den Beschuldigten am 31. Mai 2022 ein Urteil wegen zweier Vergehen bzw. einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz er-