Asperierte Tatkomponentenstrafe Die Einsatzstrafe von 17 Monaten für den Diebstahl z.N. der Strafklägerin ist um die Strafen für die Sachbeschädigung und den Hausfriedensbruch, ebenfalls z.N. der Strafklägerin (fünf und 15 Tage), sowie die mehrfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (sieben Monate) zu erhöhen. Die Gesamttatkomponentenstrafe beläuft sich damit auf eine Freiheitsstrafe von insgesamt 24 Monaten und 20 Tagen. 15.6 Täterkomponenten