15.1.2. hiervor zu asperieren. 15.3 Asperation für den Hausfriedensbruch 15.3.1 Objektives und subjektives Tatverschulden Die VBRS-Richtlinien sehen für den nachfolgenden Referenzsachverhalt eine Strafe von fünf Strafeinheiten vor (S. 49 der VBRS-Richtlinien): Der Vermieter verschafft sich selbst oder Handwerkern Zugang, ohne die Einwilligung des Mieters einzuholen.