Alle drei, mithin auch der Beschuldigte, machten sich das Sonderwissen, welches K.________ aufgrund seiner früheren Tätigkeit bei der Strafklägerin hatte, zu Nutze. Der Beschuldigte ist mit seinem Beitrag am Diebstahl, welcher darin bestand, einen Lieferwagen zu organisieren und anschliessend zu helfen, das Deliktsgut aus der Lagerhalle in den Lieferwagen zu transportieren, auf der untersten Hierarchiestufe anzusiedeln. Mit Blick auf den weiten Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe ist das objektive Tatverschulden vorliegend trotz sehr hohem Deliktsbetrag noch im oberen leichten Bereich anzusiedeln.