Gleich vorzugehen ist auch für die Gesamtgeldstrafe. Dabei ist für den (rechtskräftigen) Schuldspruch wegen mehrfacher Drohung aufgrund der abstrakt höchsten Strafandrohung eine Einsatzstrafe festzusetzen, welche anschliessend um die Strafen für das Überlassen eines Motorfahrzeuges an einen Führer, welcher den erforderlichen Ausweis nicht hat, die Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit als Motorfahrzeugführer, das Führen eines Motorfahrzeuges trotz Entzugs des Führerausweises, die Hinderung einer Amtshandlung sowie die mehrfache Beschimpfung angemessen zu erhöhen ist.