abstrakt höchsten Strafandrohung (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe). Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht werden die Sachbeschädigung, der Hausfriedensbruch, die mehrfachen Drohungen, die einfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Überlassen eines Motorfahrzeuges an einen Führer, welcher den erforderlichen Ausweis nicht hat, das Führen eines Fahrzeuges trotz Entzugs des Führerausweises sowie die Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit als Motorfahrzeugführer. Sowohl die Beschimpfungen als auch die Hinderung einer Amtshandlung se-