Die Bestimmung richtet sich an den Besitzer eines Fahrzeugs; genauer an irgendeine Person mit Verfügungsmacht über ein Fahrzeug. Demgemäss können namentlich der Halter, der Eigentümer, aber u.U. auch der vorübergehende Besitzer betroffen sein. Der betreffende Besitzer muss die Verwendung des Fahrzeugs durch den Unberechtigten nicht bloss dulden, sondern ihm durch aktives Verhalten ausdrücklich die Verfügungsmacht über das Fahrzeug übergeben. Die Formulierung des «Nicht