11. Überlassen eines Motorfahrzeuges an einen Führer, welcher den erforderlichen Ausweis nicht hat 11.1 Theoretische Grundlagen zum Tatbestand Für die theoretischen Grundlagen zu Art. 95 Abs. 1 lit. e SVG kann ebenfalls auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1249, S. 51 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. e SVG macht sich strafbar, wer ein Motorfahrzeug einem Führer überlässt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass er den erforderlichen Ausweis nicht hat.