9.3.2 Konkrete Würdigung Die Vorinstanz hielt zum Vorwurf des Überlassens eines Motorfahrzeuges an einen Führer, welcher den erforderlichen Ausweis nicht hat, fest, der Beschuldigte habe selber geltend gemacht, nicht gewusst zu haben, dass Q.________ keinen Führerausweis gehabt habe. Das habe ihm dieser nicht gesagt, er habe es erst im Nachhinein erfahren. Q.________ habe sehr unterschiedliche Aussagen gemacht. An der delegierten Einvernahme vom 24. August 2020 habe er ausgeführt, der Beschuldigte habe sicher gewusst, dass er keinen Führerausweis gehabt habe.