indem A.________ das ihm zur Verfügung stehende (auf seine Ehefrau eingelöste) Auto (________) seinem Bekannten/Kollegen Q.________ für verschiedene Fahrten in E.________ und Umgebung zur Verfügung stellte, obschon der Beschuldigte wusste, oder auf Grund des gesundheitlichen Zustandes bzw. der ihm bekannten Drogenabhängigkeit von Q.________ bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit zumindest hätte wissen müssen, dass Q.________ in jener Zeit nicht fahrberechtigt war.