indem der Beschuldigte, nachdem er sich diesbezüglich rund eine Woche vorher mit N.________ und K.________ in O.________ besprochen und für den gemeinsamen Einbruch entschieden hatte, am Tattag alleine nach P.________ fuhr, um den für den Einbruch reservierten Miet- Lieferwagen abzuholen, und mit diesem Lieferwagen nach G.________ fuhr, wo er sich wie vereinbart zunächst auf dem Parkplatz («________») mit K.________ und N.________ traf, und sich dann mit K.________ zusammen auf das Firmengelände der C.________ AG begab, um ins Gebäude einzusteigen, was unter ortskundiger Führung von K._____