I. und II. (Einstellung des Verfahrens wegen Tätlichkeiten sowie Freispruch vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration) und die Ziffn. III.1., 3.-10., 12. und 13. (Schuldsprüche wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Tätlichkeiten, mehrfacher Beschimpfung, mehrfacher Drohung, Hinderung einer Amtshandlung, geringfügigen Diebstahls, mehrfacher einfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfacher Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Vereitelung von Massnahmen zur Fest-