inkl. Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Ziff. III.4. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen (Ziff. III.5. und Ziff. IV. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). In Rechtskraft erwachsen sind damit die Ziffn. I. und II. (Einstellung des Verfahrens wegen Tätlichkeiten sowie Freispruch vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration) und die Ziffn.