An der Konferenz der Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Bern vom 4. Juli 2022 wurde die Frage der einzelrichterlichen Kompetenz bzw. Zuständigkeit – nach Austausch mit der Generalstaatsanwaltschaft – aufgegriffen und diskutiert. Dabei sprach sich eine Mehrheit der Mitglieder der Strafabteilungskonferenz gegen eine Kumulation von Freiheits- und Geldstrafen aus, was anschliessend als Meinungsäusserung festgehalten und der Generalstaatsanwaltschaft sowie den erstinstanzlichen Gerichten des Kantons Bern entsprechend mitgeteilt wurde.