2. zu einer Geldstrafe von 97 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2'910.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 31.05.2022, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren; 3. zu einer Busse von CHF 670.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 31.05.2022, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 7 Tage festzusetzen sei; 4. zu einer Landesverweisung von 6 Jahren. Es sei die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem anzuordnen;