3.11 der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Führen eines Motorfahrzeuges trotz Entzugs des Führerausweises, begangen am 27.04.2021 in E.________. 7 4. der weiteren Verfügungen betreffend 4.1 Einziehung von Heroin und von diversen Gegenständen zur Vernichtung und des Drogenerlöses von CHF 300.00 (Ziff. IVI. und IV.2. erstinstanzliches Urteilsdispositiv); 4.2 Verwendung des beschlagnahmten Geldbetrags von CHF 500.00 sowie zur Deckung der Busse (Ziff. IV.3. erstinstanzliches Urteilsdispositiv); II.