Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Ober-aargau (Einzelgericht) vom 3. Juni 2022 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellung des Verfahrens wegen der Anschuldigung der Tätlichkeiten, angeblich wiederholt begangen zwischen dem 01.10.2018 und dem 23.03.2019 in E.________ z.N. seiner Ehefrau F.________, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten;