Die Unterlagen wurden allesamt zu den Akten erkannt. Schliesslich wurde der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung nochmals zur Person sowie zur Sache einvernommen (pag. 1472 ff.). 4. Anträge der Parteien Rechtsanwältin B.________ stellte und begründete für den Beschuldigten oberinstanzlich folgende Anträge (pag. 1484 f., Hervorhebungen im Original): 1. In Abänderung von Ziff. III.2. des Urteils des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 03. Juni 2022 sei der Berufungsführer freizusprechen vom Vorwurf der Sachbeschädigung, angeblich begangen am 18. Oktober 2019, in G.________ z.N. der C.________ AG.