10.6. festgestellt am 27.04.2021 in E.________, begangen durch Konsum von Kokain, Heroin und Benzodiazepinen, 11. des Überlassens eines Motorfahrzeuges an einen Führer, welcher den erforderlichen Ausweis nicht hat, begangen zwischen dem 29.03.2020 und dem 05.04.2020 in E.________, 12. der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit als Motorfahrzeugführer, begangen am 27.04.2021 in E.________, 13. des Führens eines Motorfahrzeuges trotz Entzugs des Führerausweises, begangen am 27.04.2021 in E.________