Stand vom 17. Juni 2022 [gleichlautend mit dem Stand vom 9. Dezember 2020]) sehen für gewisse Deliktskategorien normierte Strafen vor. Die Kammer ist nicht an diese Richtlinien gebunden, sie können jedoch als Orientierungspunkte dienen (vgl. etwa Urteil des Bundesgerichts 6B_510/2019 vom 8. August 2019 E. 4.3.). Die VBRS- Richtlinien sehen für eine einfache Verkehrsregelverletzung durch Missachten des Vortrittes eine Busse in der Höhe von CHF 300.00 vor (S. 21 der VBRS-Richtlinien, Ziff. 2.2). Vorliegend hat der Beschuldigte durch Missachtung des Vortritts im Kreisverkehr die Fahrt von D.___