14. Subsumtion Wie gerade ausgeführt, spielt es für die Rolle des Vortritts im Kreisverkehr keine Rolle, wer zuerst in den Kreisel fährt. D.________ fuhr aber gemäss Sachverhalt bzw. Beweiswürdigung mit einer im gesetzlichen Rahmen befindlichen Geschwindigkeit, also auf jeden Fall nicht mit einem absolut nicht zu erwartenden bzw. vorhersehbaren Tempo, in den Kreisel ein und konnte auf Grund der Einfahrt des Beschuldigten seine Fahrt nicht unbehindert fortsetzen, wo sich die Wege der beiden Fahrzeuge kreuzten.