Bekannt ist jedoch, dass Autotests wie der angegebene unter Idealbedingungen auf hierfür erstellten Pisten durchgeführt werden. Verzögerungen ab 8 m/sec gelten auch als «praktisch nicht erreichbar» (vgl. GIGER, Kommentar SVG, 9. Aufl. 2022, Art. 32 N 10), dargestellt. Diesen Testwerten kommt für die Beurteilung von alltäglichen Situationen also keine oder nur bedingte Aussagekraft zu. Konkret würde die Erkenntnis über einen Bremsweg bei 100-0 km/h von angeblich 34.3 m (eine weitere Abstufung ist der fraglichen Website bei Aufruf vom 31. August 2023 nicht zu entnehmen) in der Sache angesichts des Fahrwegs des G.________ im Kreisel von lediglich ca. 25 m ohnehin nicht weiterhelfen.