Die von der Polizei und Vorinstanz verwendete allgemein geläufige Faustformel dient bewusst der Berechnung von Durchschnittswerten, da der Anhalte- und Bremsweg von unterschiedlichen Faktoren wie dem Fahrzeugmodell oder den Strassenverhältnissen beeinflusst werden kann. Die von der Verteidigung angegebenen Werte zum Bremsweg und der Verzögerung (pag. 130) stammen von der Website www.auto-motor-und-sport.de und können von der Kammer nicht zweifelsfrei überprüft werden. Bekannt ist jedoch, dass Autotests wie der angegebene unter Idealbedingungen auf hierfür erstellten Pisten durchgeführt werden.