Die unbestrittenen ca. 12 m ab Wartelinie bis zur Unfallendposition des H.________ (pag. 14) beinhalten ganz oder teilweise jedoch die Anhaltestrecke, da der H.________ ja gebremst und angehalten hat. Ausgehend von der Faustformel auf pag. 17 (die Verteidigung gesteht der Formel nach pag. 129 offenbar mindestens noch Richtcharakter zu und moniert konkret vor allem die Anwendung der Formel beim G.________ von D.________) wäre von einer optimalen (in dubio ist eine Bremsbereitschaft zu unterstellen) Reaktionszeit von 0.75 sec bzw. einem Reaktionsweg von 0.75 sec * 6.9 m/sec = gut 5 m auszugehen, ferner einem Bremsweg von 25 km/h/10 * 25 km/h/10 = 6.25 m (wobei der Bremsweg