__ demgegenüber zahlreiche Realitätskriterien zu finden. So seien als motivationsbezogene Realkennzeichen zu werten, dass er eingestanden habe, sich nicht mehr genau zu erinnern, ob das Fahrzeug des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Kollision gestanden oder langsam gefahren sei (pag. 59) sowie dass er seine Aussage dahingehend korrigiert habe, dass er schneller als die ursprünglich angegebenen 5 -10 km/h gefahren sei (pag. 58 Z. 26-29). Insgesamt habe D.________ stets detailliert über das Kerngeschehen berichtet, wobei der zentrale Handlungsablauf dabei stets konstant geblieben sei. Er habe Aussagen zum Verkehrsaufkommen, dem